Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde im Mai 2018 eingeführt und hat seitdem erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen in der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus gehabt. Zuständig für die Durchsetzung der DSGVO sind Aufsichtsbehörden (oft auch Datenschutzbehörden genannt) innerhalb der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Bei Nichteinhaltung der Regeln greifen diese hart durch.
Gemäß der DSGVO beläuft sich das höchste Bußgeld für Verstöße gegen die DSGVO auf 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes für das vergangene Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Doch selbst für geringfügige Verstöße können schnell 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes für das vergangene Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Betrag höher ist, fällig werden.
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