Am 2. Februar 2025 trat die EU-KI-Verordnung offiziell in Kraft – ein Meilenstein, der den Umgang mit künstlicher Intelligenz in Europa neu regelt. Für Unternehmen bedeutet dies weitreichende Veränderungen in der Entwicklung, Nutzung und Implementierung von KI-Systemen. Die Verordnung setzt klare Rahmenbedingungen, um die Grundrechte der EU-Bürger zu schützen und einen vertrauenswürdigen, sicheren Einsatz von KI zu gewährleisten.
Auswirkungen und Herausforderungen für Unternehmen
Unternehmen, die KI-Technologien einsetzen, müssen nun sicherstellen, dass sie sämtliche Anforderungen der neuen Verordnung erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Pflicht, die eingesetzten KI-Systeme einem Risikomanagement zu unterziehen. Hierbei werden die Systeme in verschiedene Risikokategorien eingeteilt – von Systemen mit minimalem Risiko bis hin zu Hochrisiko-Anwendungen. Besonders betroffen sind diejenigen Unternehmen, die in Bereichen mit potenziell hohen Auswirkungen, wie Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen oder öffentliche Verwaltung, agieren.
Ein zentraler Punkt der Verordnung ist die Forderung, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an „KI-Kompetenz“ verfügen. Diese Kompetenz umfasst nicht nur das technische Verständnis der Funktionsweise von KI, sondern auch Kenntnisse zu rechtlichen, ethischen und datenschutzrelevanten Aspekten. Unternehmen stehen hier vor der Herausforderung, entsprechende Schulungsmaßnahmen und Weiterbildungsprogramme zu implementieren, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden.
Bußgelder und Strafen bei Nichteinhaltung
Ein wichtiger Aspekt der EU-KI-Verordnung ist das Sanktionssystem. Bereits bei Nichteinhaltung einzelner Vorgaben können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Die Verordnung sieht ein gestaffeltes Strafsystem vor:
Höchste Strafen: Bei Verstößen gegen besonders kritische Bestimmungen, etwa den Einsatz von verbotenen KI-Praktiken (wie unterschwelliger Manipulation oder ausbeuterischen Verfahren) können Geldstrafen von bis zu 30 Millionen Euro oder – im Falle von Unternehmen – 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Mittlere Strafen: Für Verstöße, die sich auf die Einhaltung von Anforderungen bei Hochrisiko-KI-Systemen, Datenqualität, Transparenz oder die Implementierung eines Risikomanagementsystems beziehen, können Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes drohen.
Niedrigere Strafen: Bei Verstößen gegen weniger kritische Verpflichtungen, beispielsweise bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben gegenüber Behörden, können Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes fällig werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Sanktionen seit dem Inkrafttreten der Verordnung grundsätzlich greifen – Unternehmen sollten daher unverzüglich – falls noch nicht geschehen – mit der Evaluierung und Anpassung ihrer internen Prozesse beginnen. Zwar ist vorgesehen, dass einige Bestimmungen zunächst schrittweise umgesetzt werden, doch der Grundstein für eine konsequente Durchsetzung der Regelungen ist bereits gelegt. Auch wenn nationale Aufsichtsbehörden erst in den kommenden Monaten etabliert werden, liegt die Verantwortung zur Sicherstellung der Compliance in der Hand der Unternehmen selbst.
Chancen und Nutzen der EU-KI-Verordnung
Neben den Herausforderungen eröffnet die neue Verordnung auch Chancen: Durch die Schaffung klarer Rahmenbedingungen und Standards wird ein vertrauenswürdiges KI-Ökosystem gefördert, das Wettbewerbsvorteile sowie Innovationen begünstigt. Unternehmen, die frühzeitig in die Anpassung ihrer Systeme und Schulung ihrer Mitarbeiter investieren, positionieren sich als Vorreiter in puncto Compliance und können so das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner nachhaltig stärken.
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