Wie die Einrichtung eines Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität die Compliance im Bereich Geldwäsche revolutionieren könnte

Die Bundesrepublik Deutschland, die einst als Oase für Geldwäscher galt, hat bedeutende Schritte in Richtung einer potenziellen Revolution im Kampf gegen Geldwäsche eingeleitet.

Die Financial Action Task Force (FATF) hat Deutschland in der Vergangenheit für den vorherrschenden Gebrauch von Bargeld und die mangelnde Kooperation zwischen nationalen Antigeldwäsche-Aufsichten kritisiert, und wer seit der COVID-Pandemie in Deutschland war, zeigte sich vermutlich überrascht vom ungebrochenen Gebrauch von Papiergeld. Bis zu 75 % aller Transaktionen in Deutschland werden mit Bargeld abgewickelt und die Meldung dieser Bartransaktionen ist nicht verpflichtend. So überrascht es kaum, dass die FATF Deutschland in ihrem Beurteilungsbericht des Jahres 2022 ein schlechtes Zeugnis ausstellte.

Zugleich war die Deutsche Bank in Geldwäscheskandale verwickelt. Eine Tochtergesellschaft der Bank wurde von den Vereinigten Staaten aufgrund von ungenügenden Systemen für die Compliance-Verwaltung im Bereich Geldwäsche mit einer Geldstrafe belegt. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Deutschen Bank kürzlich eine Geldstrafe in Höhe von 170.000 € auferlegt, da verdächtige Transaktionen nicht zeitnah gemeldet wurden. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, um den Umgang der Bank mit ihrer Tochtergesellschaft Postbank zu überwachen.

Das deutsche Finanzministerium hat darauf mit der kürzlich genehmigten Einrichtung einer Superbehörde gegen Geldwäsche reagiert, welche die Compliance im Finanzzentrum Europas grundlegend verändern könnte.

Jede gute Behörde braucht einen guten Namen und das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) enttäuscht in dieser Hinsicht nicht. Es wird Niederlassungen in Dresden und Köln haben, 1.700 Personen beschäftigen und über ein Budget von 700 Millionen € verfügen. Das englische Kürzel für das neue Amt lautet FBFI (Federal Bureau of Financial Intelligence).

Das BBF wird durch die Gründung verschiedener neuer Zentralstellen unterstützt, was einen kollaborativen Ansatz zu Financial Intelligence und Compliance im Bereich Geldwäsche ermöglichen wird.

Das Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG): Hier werden die bedeutsamen, internationalen Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug ermittelt.

Die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG): Diese dient der Stärkung eines einheitlichen, stringenten risikobasierten Ansatzes bei der Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor sowie der bundesweiten Koordinierung und Unterstützung von geldwäscherechtlichen Aufsichtsmaßnahmen gemäß dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz in allen 16  Bundesländern.

Das Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung (EZV): Das EZV wird zur Nachverfolgung wesentlicher Vermögenswerte unter dem neuen Vermögensermittlungsgesetz eingerichtet.

Die bestehende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) werden voraussichtlich ab Anfang 2025 in das BBF integriert.

Das neue Bundesamt wird als eine Bundespolizeieinheit innerhalb des Finanzministeriums über weitreichende Machtbefugnisse verfügen. Bedienstete des BBF, die mit Vollzugsaufgaben betraut sind, werden über Strafverfolgungsrechte verfügen, Schusswaffen tragen und Bankinformationen zu einer Person von der BaFin anfordern können.

Das neue Vermögensermittlungsgesetz wird helfen, die Risiken für die Wirtschaft aufgrund von mangelnder Transparenz im Hinblick auf wirtschaftliches Eigentum von wesentlichen Vermögenswerten unklarer Herkunft zu mindern.

Das Gesetz umfasst eine sehr weit gefasste Definition des Begriffs „Vermögenswerte“ (einschließlich Stimmrechten und Aktien), gilt aber ausschließlich für wesentliche Vermögenswerte mit einem Wert von mehr als 500.000 € bzw. 10.000 € in Fällen, in denen der Vermögenswert in einem öffentlichen Register eingetragen werden muss. Die Nachverfolgung von Vermögenswerten wird daher für den Großteil aller Immobilien, Schiffe, Autos und Flugzeuge in Deutschland, aber auch für Anteile und Hypotheken, angewendet.

Das BBF kann einen Gerichtsbeschluss anfordern, wenn die Annahme vorliegt, dass der Vermögenswert ein Risiko für das Wirtschafts- bzw. Finanzsystem darstellt. Diese Annahme kann auf verschiedenen Faktoren basieren wie der Diskrepanz des Einkommens einer Person mit dem Wert eines wesentlichen Vermögensgegenstands oder der Verbindung einer Person mit einer kriminellen Organisation.

Wenn der wesentliche Vermögenswert Eigentum eines Unternehmens ist, können die Ungewöhnlichkeit und der Zweck eines Gegenstandes (z. B. eine Jacht als Vermögenswert einer kleinen Reinigungsfirma) oder eine komplizierte Gesellschaftsstruktur, welche die Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten bedeutend erschwert, Indikatoren für derartige Risiken sein.

BBF-Ermittler können auch einen Gerichtsbeschluss für die Durchsuchung von Räumlichkeiten oder für die Beschlagnahmung wesentlicher Vermögenswerte beantragen.

Immobilien sind seit einer langen Zeit ein bedeutendes Risiko im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Geldwäsche in Deutschland. Die Verbreitung von Bargeld in der deutschen Wirtschaft macht das Land zu einem attraktiven Ziel für die Geldwäsche durch Immobilien. Ein neues Immobilientransaktionsregister, das den zuständigen Stellen zur Verfügung steht und das Daten von Verkäufen, Gerichten, Behörden und öffentlichen Grundbüchern enthält, wird eine zentrale Quelle für Ermittlungen im Zusammenhang mit Immobilien sein.

Der neue Leiter des Amtes, Dr. Marcus Pleyer, erklärte: „Das Bundesamt wird nur ein Ziel verfolgen: die Bekämpfung von Geldwäsche.“

Die deutsche Regierung hat somit den Grundstein für einen radikalen neuen Ansatz im Kampf gegen Geldwäsche gelegt. Es liegt nun beim Bundesrat, diese potenzielle Revolution bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität im Herzen Europas abzusegnen und zu finanzieren.