Compliance bei Geschenken und Einladungen – Was ist erlaubt?

In der Geschäftswelt sind Geschenke und Einladungen ein zweischneidiges Schwert. Sie können geschäftliche Beziehungen stärken, aber auch rechtliche und ethische Probleme verursachen. In Deutschland, wo strenge Compliance-Vorschriften gelten, ist das Risiko besonders hoch. Gerade in der Vorweihnachtszeit stellen sich daher viele die Frage: Welche Geschenke und Einladungen sind erlaubt, und wie bleibt man auf der sicheren Seite?

 

Geschenke und Einladungen im Kontext der Compliance

Geschenke und Einladungen müssen so gestaltet sein, dass sie weder den Anschein von Bestechung noch einer unzulässigen Beeinflussung erwecken. Insbesondere für Beamte und Personen im öffentlichen Sektor gelten strikte Regeln.
Beispiele für relevante gesetzliche Regelungen:

 

 

Ein Beispiel: Ein Unternehmen, das teure Uhren an Behördenmitarbeiter verteilt, um Aufträge zu sichern, verstößt klar gegen das Gesetz. Im privaten Sektor gibt es zwar mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Übermäßige Zuwendungen können das Image des Unternehmens schädigen und langfristig zu rechtlichen Problemen führen.

 

Sachbezugsfreigrenzen in Deutschland

 

Die steuerfreie Sachbezugsfreigrenze liegt in Deutschland derzeit bei 50 Euro pro Monat (Stand 2024). Diese Grenze dient als Anhaltspunkt für angemessene Geschenke.
Beispiele für Geschenke, die innerhalb dieser Grenze bleiben:

  • Gutscheine für lokale Geschäfte oder Restaurants.
  • Kleine Geschenkkörbe mit Wein und Schokolade.

 

Wichtig: Übersteigt der Wert eines Geschenks die Grenze, muss das Unternehmen dies als geldwerten Vorteil melden, was zusätzliche Steuern und Prüfungen durch das Finanzamt nach sich ziehen kann.

 

Kernkriterien bei Geschenken: Zeitpunkt, Häufigkeit und Angemessenheit

 

1. Zeitpunkt:
Ein Geschenk während laufender Vertragsverhandlungen kann schnell als Bestechungsversuch interpretiert werden. Besser geeignet sind Anlässe wie Jubiläen oder Geburtstage.

2. Häufigkeit:
Ein einziges Geschenk pro Jahr ist weniger kritisch als regelmäßige Zuwendungen. Wer jedoch wiederholt teure Einladungen zu Sportevents oder Essen ausspricht, riskiert eine Prüfung durch die Compliance-Abteilung.

3. Angemessenheit:
Teure Luxusartikel wie Designertaschen oder Reisen sollten tabu sein. Stattdessen sind symbolische Geschenke, wie personalisierte Notizbücher, sicherer.

 

Beispiele für angemessene Zuwendungen

 

  • Zu Weihnachten: Ein Geschenkkorb mit regionalen Produkten.
  • Für Geschäftspartner: Ein Einladung zu einem Geschäftsessen in einem normalen Restaurant (keine Luxusklasse).
  • Für Mitarbeiter: Eine Flasche Wein oder ein Buch, das zu den Interessen des Empfängers passt.

 

Beleg- und Dokumentationspflicht

 

Transparenz ist der Schlüssel, um Compliance-Probleme zu vermeiden. Unternehmen sollten:

 

  • Zuwendungen registrieren: Wer hat was, wann und warum erhalten?
  • Genehmigungen einholen: Hochwertige Geschenke oder Einladungen müssen von der Compliance-Abteilung geprüft werden.
  • Mitarbeiter schulen: Klare Richtlinien sollten allen Mitarbeitern bekannt sein.

 

Beispiel: Ein Unternehmen führt eine zentrale Liste, in der alle Geschenke und Einladungen dokumentiert werden. Dies schützt sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter.

 

Was tun bei unangemessenen Zuwendungen?

 

Wenn ein Geschenk die internen Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben verletzt, sollte es höflich, aber bestimmt abgelehnt werden.

Beispielantwort: „Vielen Dank für das großzügige Angebot. Leider erlauben unsere Richtlinien es uns nicht, dieses Geschenk anzunehmen.“
Wenn das Geschenk bereits übergeben wurde, kann es entweder zurückgegeben oder an eine gemeinnützige Organisation weitergegeben werden. Wichtig ist, die Situation zu dokumentieren.

 

Die 5 wichtigsten Compliance-Regeln bei Geschenken, die Sie verinnerlichen sollten

 

1. Angemessenheit prüfen: Geschenke müssen im Kontext und finanziell unauffällig sein.

2. Transparenz sicherstellen: Alles schriftlich dokumentieren und intern abstimmen.

3. Grenzen setzen: Sachbezugsfreigrenzen und interne Limits einhalten.

4. Richtlinien einhalten: Klare Vorgaben für Mitarbeiter und Geschäftspartner etablieren.

5. Schulungen durchführen: Regelmäßige Trainings helfen, Risiken zu minimieren.

 

 

VinciWorks kann helfen

Compliance bei Geschenken und Einladungen ist ein komplexes Thema, das besondere Aufmerksamkeit erfordert. Sachbezugsfreigrenzen, Angemessenheit und Transparenz sind dabei die wichtigsten Bausteine. Gerade in der Weihnachtszeit ist Vorsicht geboten, um nicht gegen geltende Vorschriften zu verstoßen. Mit klaren Regeln und gezielten Schulungen können Unternehmen Risiken minimieren.

Unser Kurs „Compliance bei Geschenken und Einladungen“ erklärt Ihnen im Detail, was genau es zu beachten gilt und prüft Ihr Wissen mit einem Abschlusstest. Außerdem können Sie unseren Kurskatalog herunterladen, falls Sie einen Überblick über unsere vielen weiteren Kurse haben möchten.

How are you managing your GDPR compliance requirements?

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“In a world older and more complete than ours they move finished and complete, gifted with extensions of the senses we have lost or never attained, living by voices we shall never hear.”

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James

VinciWorks CEO, VInciWorks

Spending time looking for your parcel around the neighbourhood is a thing of the past. That’s a promise.

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